
Alles rund um das Thema
Entsorgung
Wie werden Goopacko Einwegverpackungen ordnungsgemäß und korrekt entsorgt? Diese hängt im ersten Schritt vom Material der Verpackung ab. Reine Papierprodukte können – je nach Bestimmungen des örtlichen Entsorgers – selbstverständlich über den Altpapierkreislauf entsorgt und recycelt werden. Aber wie sieht es mit Verpackungen aus alternativen Rohstoffen, wie Bagasse oder Palmblatt aus, die in vielen Fällen sogar zertifiziert kompostierbar sind? Wir möchten anbei einmal über die vielen verschiedenen Entsorgungsbegriffe „kompostierbar“ und „recyclebar“ aufklären und dich zudem bei deinen Pflichten im Rahmen des Verpackungsgesetz unterstützen.
Wie werden Goopacko Einwegverpackungen ordnungsgemäß und korrekt entsorgt? Diese hängt im ersten Schritt vom Material der Verpackung ab. Reine Papierprodukte können – je nach Bestimmungen des örtlichen Entsorgers – selbstverständlich über den Altpapierkreislauf entsorgt und recycelt werden. Aber wie sieht es mit Verpackungen aus alternativen Rohstoffen, wie Bagasse oder Palmblatt aus, die in vielen Fällen sogar zertifiziert kompostierbar sind? Wir möchten anbei einmal über die vielen verschiedenen Entsorgungsbegriffe „kompostierbar“ und „recyclebar“ aufklären und dich zudem bei deinen Pflichten im Rahmen des Verpackungsgesetz unterstützen.
DIE WICHTIGSTEN ENTSORGUNGSBEGRIFFE KURZ ERKLÄRT:

Kompostierbar nach DIN 13432

recyclebar

Biologisch abbaubar
!
Auch wenn sich die Verwertung der Vielzahl an Einwegverpackungen aktuell noch nicht optimal gestaltet, sind sie dennoch nachhaltig und umweltfreundlich. Alle Goopacko Verpackungen bestehen entweder aus nachwachsenden Rohstoffen, aus recycelten Rohstoffen oder sind mehrfach verwendbar! Durch diesen Ansatz schonen wir fossile Energieträger und kommen unserer Verantwortung nach, einen ressourcenschonenden Umgang mit der Natur zu pflegen!
!
Wichtig für Vertreiber: Pflichten und Lizenzgebühren
Verpackungsgesetz
Das Verpackungsgesetz ist am 01.01.2019 in Kraft getreten und hat die Verpackungs-Verordnung abgelöst. Ziel ist es, die Vermeidung von Abfällen und die Recyclingquoten weiter zu fördern. So ergeben sich Pflichten für die Vertreiber von mit Ware befüllten Serviceverpackungen, die typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen. Die damit verbundene Pflichten können dem Verpackungsgesetz genauer entnommen werden. Solltest du Vertreiber von mit Ware befüllten Serviceverpackungen sein, könnte sich also auch für dich Handlungsbedarf ergeben, bei dem wir dich gerne unterstützen.