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PPWR & Verpackungsrecht


Zuletzt aktualisiert: 04.08.2026

Bei der Auswahl und Verwendung von Verpackungen sind neben dem passenden Produkt auch zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Mit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) gelten ab dem 12.08.2026 schrittweise neue Anforderungen für Hersteller, Händler und Verwender von Verpackungen.

Gemeinsam mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) bildet die PPWR den neuen Rechtsrahmen für Verpackungen in Deutschland. Welche Änderungen für dein Unternehmen relevant sein können und wie wir dich bei Fragen rund um unsere Serviceverpackungen unterstützen, erfährst du auf dieser Seite.

Die PPWR* einfach erklärt

*Packaging and Packaging Waste Regulation

Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) verfolgt die Europäische Union das Ziel, europaweit einheitliche Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle zu schaffen. Gleichzeitig sollen Verpackungsabfälle reduziert, die Kreislaufwirtschaft gestärkt und das Recycling von Verpackungen weiter gefördert werden.

Die Einführung der PPWR erfolgt schrittweise über mehrere Jahre. Dadurch ändern sich nach und nach die Anforderungen an Unternehmen, die Verpackungen herstellen, vertreiben oder verwenden.

💡 Gut zu wissen: Die PPWR tritt nicht vollständig an einem einzigen Stichtag in Kraft. Viele Regelungen werden schrittweise eingeführt und gelten zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Neue Rechtslage: PPWR und VerpackDG

Ab dem 12.08.2026 gelten für Verpackungen in Deutschland die Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) gemeinsam mit dem neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Sie lösen das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ab.

Grundlegende Pflichten wie Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung bleiben bestehen. Neu geregelt wird jedoch unter anderem, welchem Unternehmen diese Pflichten innerhalb der Lieferkette zugeordnet werden.

Bisher: VerpackG


Deutsches Gesetz


Galt seit 2019


Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung


Bisherige Rollenverteilung

Neu: PPWR & VerpackDG


Europäische Verordnung und deutsches Durchführungsgesetz


Gilt ab dem 12.08.2026


Grundpflichten bleiben bestehen, Verantwortlichkeiten werden neu eingeordnet


Neue Rollen und Anforderungen innerhalb der Lieferkette

💡 Gut zu wissen: Mit dem 12.08.2026 gilt ein neuer Rechtsrahmen für Verpackungen. Viele grundlegende Pflichten bleiben bestehen, während weitere Anforderungen schrittweise ergänzt und konkretisiert werden.

Welche gesetzlichen Anforderungen für dein Unternehmen gelten, hängt unter anderem von der Art der Verpackungen und ihrer Verwendung ab. Im nächsten Abschnitt zeigen wir dir, welche Auswirkungen sich daraus für den Bezug von Serviceverpackungen über GOOPACKO ergeben.

Was bedeutet das für dich?

Welche gesetzlichen Pflichten für dein Unternehmen gelten, hängt unter anderem davon ab, welche Serviceverpackungen du verwendest. Nachfolgend findest du die häufigsten Anwendungsfälle im Überblick.

❓ Du bist dir unsicher?

Die PPWR bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die je nach Verpackung und Anwendungsfall unterschiedlich ausfallen können. Wenn du Fragen zu deinen Serviceverpackungen hast oder Unterstützung bei der Auswahl der passenden Lösung benötigst, stehen wir dir gerne persönlich zur Verfügung.

Noch Fragen?

Nachfolgend haben wir die häufigsten Fragen rund um die PPWR, das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz und Serviceverpackungen für dich zusammengestellt. Sollte deine Frage nicht beantwortet werden, helfen wir dir selbstverständlich gerne persönlich weiter.

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist die europäische Verpackungsverordnung. Sie schafft europaweit einheitliche Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle und wird schrittweise eingeführt. Ziel ist es unter anderem, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und Verpackungen besser recyclingfähig zu gestalten.

Mit Anwendungsbeginn der PPWR zum 12.08.2026 gelten europaweit neue Vorgaben für Verpackungen. Viele der darin enthaltenen Anforderungen gelten jedoch nicht sofort, sondern werden schrittweise über mehrere Jahre umgesetzt.

Nein. Mit dem 12.08.2026 wurde das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst. Gemeinsam mit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) bildet es nun den neuen Rechtsrahmen für Verpackungen in Deutschland.

Viele grundlegende Pflichten – beispielsweise zur Registrierung oder Systembeteiligung – bleiben bestehen, werden jedoch auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen fortgeführt.

Viele GOOPACKO-Kunden müssen zunächst nichts unternehmen.

Beziehst du ausschließlich über GOOPACKO bereitgestellte Serviceverpackungen ohne individuellen Firmendruck, musst du in der Regel keine zusätzlichen Maßnahmen ergreifen.

Anders kann es aussehen, wenn du beispielsweise individuell bedruckte Serviceverpackungen beziehst, Verpackungen von mehreren Lieferanten verwendest oder selbst Verpackungen in Verkehr bringst. In diesen Fällen empfehlen wir, die individuellen Anforderungen zu prüfen.

Für die von GOOPACKO entsprechend bereitgestellten Serviceverpackungen sind die Kosten der Systembeteiligung bereits im Artikelpreis berücksichtigt. Eine gesonderte Beauftragung zur Lizenzierung ist hierfür nicht erforderlich bzw. nicht mehr möglich.

Für die über GOOPACKO entsprechend bereitgestellten Serviceverpackungen ist dies grundsätzlich nicht erforderlich. Beziehst oder vertreibst du darüber hinaus weitere Verpackungen, können sich zusätzliche Verpflichtungen ergeben.

Bei individuell bedruckten Serviceverpackungen können zusätzliche Anforderungen entstehen. Welche Verantwortlichkeiten sich daraus ergeben, hängt vom jeweiligen Projekt und der konkreten Lieferkette ab. Wir beraten dich hierzu gerne bereits in der Planungsphase.

Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf Serviceverpackungen, die du über GOOPACKO beziehst. Ob sich aus Verpackungen anderer Lieferanten weitere gesetzliche Verpflichtungen ergeben, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Selbstverständlich. Wir unterstützen dich gerne bei Fragen rund um unsere Serviceverpackungen und informieren dich über die uns bekannten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Eine individuelle Rechtsberatung können wir jedoch nicht ersetzen.

Ja. Die PPWR wird schrittweise umgesetzt. Daher werden einzelne Anforderungen in den kommenden Jahren ergänzt oder konkretisiert. Wir aktualisieren diese Informationsseite regelmäßig entsprechend der jeweils geltenden Rechtslage.

Rechtlicher Hinweis

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information über die europäische Verpackungsverordnung (PPWR), das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackG) sowie die daraus resultierenden Auswirkungen auf Serviceverpackungen.

Trotz sorgfältiger Pflege und regelmäßiger Aktualisierung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Maßgeblich sind stets die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie deren Auslegung durch die zuständigen Behörden.

Bitte beachte, dass sich unsere Informationen ausschließlich auf die von GOOPACKO angebotenen bzw. bezogenen Serviceverpackungen beziehen. Ob sich aus Verpackungen anderer Lieferanten oder aus deiner individuellen Unternehmenssituation weitere gesetzliche Pflichten ergeben, muss im Einzelfall geprüft werden.

Die Inhalte dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen.