22. Mär 2022

Mehrweg-angebotspflicht

Ab dem 01.01.2023 werden Gastronomiebetriebe verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrweglösungen für To-Go Food und Take-Away Drinks anzubieten. Wir haben dir alle relevanten Infos der Paragraphe 33 und 34 des Verpackungsgesetzes zusammengefasst:

22. Mär 2022

Mehrweg
Angebotspflicht

Ab dem 01.01.2023 werden Gastronomiebetriebe verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrweglösungen für To-Go Food und Take-Away Drinks anzubieten. Wir haben dir alle relevanten Infos der Paragraphe 33 und 34 des Verpackungsgesetzes zusammengefasst:

Für wen gilt die Pflicht?


Die Mehrwegangebotspflicht gilt für alle Letztvertreiber von Lebensmitteln in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebechern, die Ihre Speisen und Getränke zum direkten Verzehr vor Ort, zur Mitnahme oder zur Lieferung anbieten. Neben z.B. Restaurants, Cafés, Imbissbetriebe, Kantinen und Mensen  sind auch Bereiche des Lebensmitteleinzelhandels und des Lebensmittelhandwerks, wie Bäckereien und Fleischereien, von der Pflicht betroffen. Lebensmittel die vorverpackt sind, sind von der Regelung allerdings ausgeschlossen. Genau so wie Verkaufsstätten die eine maximale Verkaufsfläche von 80 m² und maximal 5 Beschäftige  haben. 


Welche Verpackungen sind betroffen? 

Mit Einwegkunststofflebensmittelverpackungen sind Behältnisse wie Boxen (mit oder ohne Deckel) gemeint, die ganz oder  teilweise aus Kunststoff bestehen und mit verzehrfertigen Lebensmitteln befüllt werden, die keiner weiteren Zubereitung (z.B. Kochen oder Erhitzen) bedürfen.  Kunststofffreie Einweglebensmittelbehälter (z.B.  Kartonschalen aus reinem Papier) sind nicht von der Mehrwegangebotspflicht betroffen. Für Getränkebecher hingegen, unabhängig vom Material, sind in jedem Falle Mehrwegalternativen anzubieten.  

Informationspflicht und Pfandsystem 

Für die von der Mehrwegpflicht betroffenen Betriebe ist es verpflichtend, durch deutlich lesbare Hinweise und Informationsschilder, auf die Mehrwegalternativen hinzuweisen. 
Für die Mehrwegverpackungen sollte dem Endverbraucher ein Pfandbetrag berechnet werden, der dem Kunden bei Rückgabe erstattet wird. Es ist verpflichtend, die herausgegebenen Mehrwegverpackungen wieder zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuzahlen.







Für wen gilt die Pflicht?


Die Mehrwegangebotspflicht gilt für alle Letztvertreiber von Lebensmitteln in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebechern, die Ihre Speisen und Getränke zum direkten Verzehr vor Ort, zur Mitnahme oder zur Lieferung anbieten. Neben z.B. Restaurants, Cafés, Imbissbetriebe, Kantinen und Mensen  sind auch Bereiche des Lebensmitteleinzelhandels und des Lebensmittelhandwerks, wie Bäckereien und Fleischereien, von der Pflicht betroffen. Lebensmittel die vorverpackt sind, sind von der Regelung allerdings ausgeschlossen. Genau so wie Verkaufsstätten die eine maximale Verkaufsfläche von 80 m² und maximal 5 Beschäftige  haben.

Welche Verpackungen sind betroffen? 

Mit Einwegkunststofflebensmittelverpackungen sind Behältnisse wie Boxen (mit oder ohne Deckel) gemeint, die ganz oder  teilweise aus Kunststoff bestehen und mit verzehrfertigen Lebensmitteln befüllt werden, die keiner weiteren Zubereitung (z.B. Kochen oder Erhitzen) bedürfen.  Kunststofffreie Einweglebensmittelbehälter (z.B.  Kartonschalen aus reinem Papier) sind nicht von der Mehrwegangebotspflicht betroffen. Für Getränkebecher hingegen, unabhängig vom Material, sind in jedem Falle Mehrwegalternativen anzubieten.


Informationspflicht und Pfandsystem 

Für die von der Mehrwegpflicht betroffenen Betriebe ist es verpflichtend, durch deutlich lesbare Hinweise und Informationsschilder, auf die Mehrwegalternativen hinzuweisen. 
Für die Mehrwegverpackungen sollte dem Endverbraucher ein Pfandbetrag berechnet werden, der dem Kunden bei Rückgabe erstattet wird. Es ist verpflichtend, die herausgegebenen Mehrwegverpackungen wieder zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuzahlen.







Mit GOOPACKO deine Wunschlösung umsetzen:

Anhand unserer streng gewählten Sortimentszusammenstellung hast du einerseits die Chance, der Mehrwegpflicht durch unsere Verpackungen ganz ohne Kunststoffanteil (z.B. reine Papier oder Bagasse Verpackungen)  zu entkommen, andererseits arbeiten wir aktuell an einer nachhaltigen Mehrweg-Sortimentslösung um dir für unterschiedlichste Zwecke eine hochwertige Alternative bieten zu können. Mit Hilfe eines eigenen Brandings besprechen wir auch gerne die Möglichkeiten eines eigenen Pfandsystems mit dir.