22. Mär 2022
Mehrweg-angebotspflicht
Ab dem 01.01.2023 werden Gastronomiebetriebe verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrweglösungen für To-Go Food und Take-Away Drinks anzubieten. Wir haben dir alle relevanten Infos der Paragraphe 33 und 34 des Verpackungsgesetzes zusammengefasst:
22. Mär 2022
Mehrweg
Angebotspflicht
Ab dem 01.01.2023 werden Gastronomiebetriebe verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrweglösungen für To-Go Food und Take-Away Drinks anzubieten. Wir haben dir alle relevanten Infos der Paragraphe 33 und 34 des Verpackungsgesetzes zusammengefasst:
Für wen gilt die Pflicht?
Die Mehrwegangebotspflicht gilt für alle Letztvertreiber von Lebensmitteln in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebechern, die Ihre Speisen und Getränke zum direkten Verzehr vor Ort, zur Mitnahme oder zur Lieferung anbieten. Neben z.B. Restaurants, Cafés, Imbissbetriebe, Kantinen und Mensen sind auch Bereiche des Lebensmitteleinzelhandels und des Lebensmittelhandwerks, wie Bäckereien und Fleischereien, von der Pflicht betroffen. Lebensmittel die vorverpackt sind, sind von der Regelung allerdings ausgeschlossen. Genau so wie Verkaufsstätten die eine maximale Verkaufsfläche von 80 m² und maximal 5 Beschäftige haben.
Welche Verpackungen sind betroffen?
Informationspflicht und Pfandsystem
Für wen gilt die Pflicht?
Die Mehrwegangebotspflicht gilt für alle Letztvertreiber von Lebensmitteln in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebechern, die Ihre Speisen und Getränke zum direkten Verzehr vor Ort, zur Mitnahme oder zur Lieferung anbieten. Neben z.B. Restaurants, Cafés, Imbissbetriebe, Kantinen und Mensen sind auch Bereiche des Lebensmitteleinzelhandels und des Lebensmittelhandwerks, wie Bäckereien und Fleischereien, von der Pflicht betroffen. Lebensmittel die vorverpackt sind, sind von der Regelung allerdings ausgeschlossen. Genau so wie Verkaufsstätten die eine maximale Verkaufsfläche von 80 m² und maximal 5 Beschäftige haben.
Welche Verpackungen sind betroffen?
Informationspflicht und Pfandsystem
Mit GOOPACKO deine Wunschlösung umsetzen:
Anhand unserer streng gewählten Sortimentszusammenstellung hast du einerseits die Chance, der Mehrwegpflicht durch unsere Verpackungen ganz ohne Kunststoffanteil (z.B. reine Papier oder Bagasse Verpackungen) zu entkommen, andererseits arbeiten wir aktuell an einer nachhaltigen Mehrweg-Sortimentslösung um dir für unterschiedlichste Zwecke eine hochwertige Alternative bieten zu können. Mit Hilfe eines eigenen Brandings besprechen wir auch gerne die Möglichkeiten eines eigenen Pfandsystems mit dir.